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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ebert + Jacobi mshop (Auftragnehmer) für das ‚Monatsangebot’
I. Geltung der Bedingungen
Für die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers im Rahmen des ‚Monatangebots’ und den damit verbundenen Vertragsabschlüssen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen der Apotheke sind für den Auftragnehmer unverbindlich. Nur soweit der Auftragnehmer abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt, gelten diese, jedoch ohne Wirkung für zukünftige Geschäfte.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder Bestätigung per Email des Auftragnehmers.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt die bestellende Apotheke als Auftraggeber.
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum- oder Urheberrecht an allen, von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie der Apotheke zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen und anderen Unterlagen sowie Hilfsmitteln, vor. Die Apotheke darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte benutzen oder vervielfältigen.
III. Widerrufsrecht
Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
IV. Preise, Rechnungsprüfung, Zahlung
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auslieferung.
Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise in Euro im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuer wird in der jeweils festgelegten Höhe auf die Preise aufgeschlagen.
Alle Preise verstehen sich ab Erfüllungsort. Eventuelle anfallende Kosten für Versand/Anlieferung werden gesondert berechnet.
Preise für Aufträge/Bestellungen werden in einer Sammelrechnung erhoben. Die Rechnungssumme wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Sie ist spätestens vierzehn Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
Die Apotheke hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die Rechnungsstellung zu prüfen. Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf dieser Frist werden vom Auftragnehmer nicht mehr berücksichtigt.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
Kommt die Apotheke mit ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder wurden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit der Apotheke in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen.
V. Lieferung
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Die Lieferung erfolgt an die von der Apotheke angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Apotheke voraus.
Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
VI. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Vermögensverfall, Abtretungsverbot
Die Apotheke kann nur aufgrund solcher Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Apotheke erklärt sich mit der Verrechnung ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer einverstanden.
Zurückbehaltungsrechte der Apotheke sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Wird nach Abschluss des Auftrags erkennbar, dass der Anspruch vom Auftragnehmer auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit der Apotheke gefährdet ist, insbesondere aufgrund Überschreitung des Kreditlimits durch die Apotheke oder offener, überfälliger Rechnungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung zu verweigern, bis die Apotheke die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er der Apotheke erfolglos eine angemessene Frist zur Bewirkung der Gegenleistung oder zur Sicherheitsleistung gesetzt hat.
Die Rechte der Apotheke aus dieser Geschäftsbeziehung sind nicht übertragbar.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf die Apotheke über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch der Apotheke oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei der Apotheke liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf die Apotheke über.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, von der Apotheke unbeschadet der Rechte aus Sachmängeln (Ziffer VIII) entgegenzunehmen.
VIII. Sachmängel
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Mängel der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist.
In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen von der Vorlage nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen, Schneid- und Falztoleranzen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen.
Als Mängel gelten nicht Falsch- oder Fehldrucke, die auf eine Fehleingabe der Apotheke bei der Beauftragung zurückzuführen sind.
Weist die Ware einen Mangel auf, hat die Apotheke einen Anspruch auf Nachlieferung. Der Auftragnehmer kann, statt nachzuliefern, eine Nachbesserung vornehmen. Kann der Auftragnehmer einen seiner Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Auftragnehmer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, kann er die Herabsetzung des Bestellpreises verlangen oder von seiner Bestellung zurücktreten.
Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware/sonstigen Leistungen. Die Verjährung von Ansprüchen bei vorsätzlichem Verhalten, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware bleibt unberührt.
Die Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die nicht rechtzeitig angezeigt wurden (Ziffer IX).
IX. Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen.
Die Apotheke muss auch bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb einer Woche, nachdem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, diesen schriftlich dem Auftragnehmer mitteilen.
X. Schadensersatz, Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn der Schaden durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptleistungspflicht haftet der Auftragnehmer höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Auftragswert der bestellten Ware nicht überschreitet.
Bei Schäden durch fehlerhafte Gestaltungsvorlage, auf die die Apotheke keinen Einfluss hat, haftet die Pharma Privat GmbH (Sudetenstraße 8, 38114 Braunschweig).
Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese bei der Apotheke oder bei Dritten entstehen.
Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer vorsätzliches Verhalten oder Arglist vorwerfbar ist oder der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
Für Aufwendungen der Apotheke im Rahmen der Nacherfüllung leistet der Auftragnehmer Aufwendungsersatz nur in Höhe der nachgewiesenen Kosten. Eigene Arbeitszeit der Apotheke/ihrer Angestellten oder Erfüllungsgehilfen stellt keine ersatzfähige Aufwendung dar.
XI. Nutzungs- und Verwertungsrechte, Schutzrechte
Die Apotheke erklärt, dass sie im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Die Apotheke stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
Soweit der Auftragnehmer der Apotheke Produktbilder oder Gestaltungsvorlagen zur Verfügung stellt, behält er sich hieran das Eigentum und alle Schutz- und Nutzungsrechte vor. Die Apotheke ist zur Nutzung nur im Rahmen dieser Vereinbarung und nur zur Endverbraucherwerbung berechtigt. Sie ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, solche Gegenstände zu vervielfältigen oder sie Dritten zugänglich zu machen.
XII. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zum Auftragnehmer generierten Daten der Apotheke werden für Zwecke der Geschäftsabwicklung beim Auftragnehmer und auch bei anderen Unternehmen, mit denen der Auftragnehmer zusammenarbeitet, gespeichert.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort des Auftragnehmers.
Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht einschließlich des UN-Kaufrechts aber ausschließlich des Internationalen Privatrechts.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Auftragnehmers zuständig ist. Dasselbe gilt, wenn die Apotheke Kaufmann ist und das Geschäft für ihn ein Handelsgeschäft ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Ort der Niederlassung der Apotheke zu klagen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung.